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1308. August 8. Reichenbach.

VI id. Aug.

Der Rath und die Gesammtheit der Bürger in Rychinbach (Reichenbach) entsagen nach der Entscheidung des Magister Konrad, Dr. decr. Kanonikus und Offizials der Breslauer Kirche, der Appellation nach Rom und versprechen gemäss seiner Entscheidung dem Klarenstift zu Breslau jährlich 15 M. zu zahlen. Die Aebtissin muss sie aber in Reichenbach abholen lassen und verzichtet auf die Erstattung der Processkosten.

Z.: Herr Konrad Bresl. Offizial, Konrad Prokurator der Nonnen, die Bürger zu Reichenbach Leo Albus, Albert Hesiler, Gottfried der Schuster.


Kopialbuch des Klarenstiftes zu Breslau aus dem XIV. Jahrh. im Bresl. Staatsarch. D 23 fol. 217b, in welchem auch das anhängende Siegel der Stadt Reichenbach beschrieben ist. Dieses älteste Stadtsiegel ist abgebildet und beschrieben bei Saurma-Jeltsch, Schlesisches Städte-Wappenbuch S. 265.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.